Erziehung und Unterricht

Erziehung und Unterricht der Grundschule unterliegen der Landesverfassung, den Schulgesetzen sowie weiteren einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere den vom Kultusminister erlassenen Richtlinien und Lehrplänen. Gesetzgebung für die Grundschule ist insbesondere verankert in:

1) dem Schulmitwirkungsgesetz

„Ziel der Mitwirkung ist es, die Eigenverantwortung in der Schule zu fördern und das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zu stärken.“

2) der Allgemeinen Schulordnung

„Die Allgemeine Schulordnung bestimmt im Rahmen des (...) festgelegten Bildungs- und Erziehungsauftrags die Rechtsbeziehungen zwischen Schule und Schüler, den Erziehungsberechtigten sowie den sonstigen Personen, die für die Erfüllung der Schulpflicht verantwortlich sind.“

3) der Ausbildungsordnung Grundschule

Diese Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule regelt schulformspezifische Ziele, Schulorganisation, Versetzungsbestimmungen etc.

4) den Richtlinien von Erziehung und Unterricht und den Lehrplänen

„Die Richtlinien und Lehrpläne legen die verbindlichen Ziele und Inhalte fest, auf die hin alle Kinder bestmöglich zu fördern sind; sie verdeutlichen zugleich, wie die Kinder in der Grundschule miteinander leben und lernen sollen.“

Unsere Schule, und damit auch die elementaren Bereiche von Erziehung und Unterricht, sind vom Kollegium unter dem großen Dach von verbindlicher Gesetzgebung in pädagogischer Freiheit und Verantwortung ausgestaltet worden. Dabei war es unser Anliegen, das einzelne Kind in den Mittelpunkt zu rücken, und Erziehung und Unterricht so zu gestalten, dass wir den unterschiedlichen Kindern aus unserem Einzugsgebiet gerecht werden.

Erziehung und Unterricht sind Zentren der Grundschularbeit. Deshalb möchten wir im folgenden unsere Erziehungsschwerpunkte verdeutlichen, aus denen sich die Entscheidungen des Kollegiums bezüglich des Unterrichtens (der Methoden, Lernorte, Arbeitsmittel, Medien und Förderangebote) und Erziehens ableiten lassen.